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Wohngeld
Beim Wohngeld handelt es sich um eine zweckgebundene Sozialleistung zur Finanzierung der Unterkunftskosten.
Wohngeld kann für Mietunterkünfte ebenso bezogen werden wie für Eigenheime – für das Eigenheim trägt es den Namen „Lastenzuschuss“.
Voraussetzung für den Bezug von Wohngeld sind nachzuweisende Unterkunftskosten und Einkünfte, anhand derer der notwendige Lebensunterhalt sichergestellt werden kann. Wenn diese nicht nachgewiesen werden können, empfiehlt sich für ältere oder behinderte Menschen eine Kontaktaufnahme mit der Grundsicherungsstelle (Mathias Carstens, Tel. 917194) und für alle anderen mit dem Jobcenter, Römerkanal 56, 53359 Rheinbach. Zuständigkeit bei Selbständigkeit, Jobcenter Siegburg, Frankfurter Str. 110, 53721 Siegburg (Tel. 02241-943367).
Die Höhe des Wohngeldes richtet sich nach der Zahl der Haushaltsangehörigen, deren Einkünften und den anrechenbaren Unterkunftskosten.
Wohngeld wird nur befristet und auf Antrag gewährt – wobei darauf zu achten ist, dass spätestens in dem Monat, indem der Bewilligungszeitraum ausläuft, ein Wiederholungsantrag gestellt wird. Antragsberechtigt ist in der Regel die Person mit dem höchsten Individualeinkommen.
Die erforderlichen Antragsunterlagen finden Sie hier: http://www.mbv.nrw.de/Service/Downloads/Wohnen/Wohngeld/index.php
Bitte beachten Sie, dass die Formulare unterschrieben werden müssen.
Mit dem sogenannten „Wohngeldrechner“ können Sie selbst unverbindlich Ihren zu erwartenden Wohngeldanspruch prüfen; Sie finden ihn hier:
http://wohngeldrechner.nrw.de/
Weitere Formulare und genauere Auskünfte erhalten Sie bei den in unserem Bürgerinformationssystem zum Anliegen Wohngeld angegebenen Ansprechpartnern.