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Öffentliche Bekanntmachung der Eröffnungsbilanz des Volkshochschulzweckverbandes Meckenheim Rheinbach Swisttal zum 1. Januar 2009
Die Zweckverbandversammlung des Volkshochschulzweckverbandes Meckenheim Rheinbach Swisttal hat in ihrer Sitzung am 18. Juli 2013 gemäß § 96 Abs. 1 Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) die Eröffnungsbilanz des Volkshochschulzweckverbandes Meckenheim Rheinbach Swisttal festgestellt und dem Zweckverbandsvorsteher Entlastung erteilt.
Gemäß § 92 Abs. 1 in Verbindung mit § 96 Abs. 2 GO NRW wird die nachfolgende Eröffnungsbilanz hiermit öffentlich bekannt gemacht:
Die Eröffnungsbilanz kann hier: eingesehen werden.
Die vorstehende Eröffnungsbilanz ist dem Landrat des Rhein-Sieg-Kreises als untere staatliche Verwaltungsbehörde mit Schreiben vom 13. Dezember 2013 angezeigt worden.
Rheinbach, 28. Januar 2014
gez. Petra Kalkbrenner
Vorsitzende der Zweckverbandsversammlung
Diese Bekanntmachung wurde im Amtsblatt am 19. Februar 2014 veröffentlicht.