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Auslegung des Jagdkatasters
Das Jagdkataster der Jagdgenossenschaft Altendorf liegt in der Zeit vom 13. Mai bis einschließlich 27. Mai 2015 beim Jagdvorsteher, Josef Heinrichs, Ahrstraße 20 in 53340 Meckenheim-Altendorf zur Einsicht aus.
Die Jagdgenossen haben während dieser Zeit die Gelegenheit zur Einsichtnahme. Hierzu wird auf § 4 Abs. 2 der Satzung verwiesen, wonach die Jagdgenossen verpflichtet sind, durch Eigentumswechsel eingetretene Änderungen mitzuteilen.
Da die Jagdpachtanteile bargeldlos zur Auszahlung kommen, wird darauf hingewiesen, dass die richtigen Bankverbindungen mitzuteilen sind. Das sind: IBAN und BIC.
Jagdpachtanteile, die nicht zur Auszahlung kommen können, unterliegen einer zweijährigen Verjährungsfrist. Daher sind die richtigen Bankverbindungen unbedingt erforderlich.
Altendorf, 21. April 2015
gez. Josef Heinrichs
(Jagdvorsteher)
Die amtliche Bekanntmachung ist im Amtsblatt der Stadt Meckenheim am 29. April 2015 veröffentlicht worden.