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ÖFFENTLICHE BEKANNTMACHUNG und Einladung zum Termin über die Erörterung der Bauleitplanung mit den Bürgerinnen und Bürgern/Öffentlichkeit für den Bebauungsplan Nr. 27 „Wiesenpfad“, 10. Änderung zur Innenentwicklung nach § 13 a BauGB

Der Ausschuss für Stadtentwicklung und Umwelt des Rates der Stadt Meckenheim hat in seiner Sitzung am 03. Dezember 2015 die Aufstellung und Offenlage des

Bebauungsplanes Nr. 27 „Wiesenpfad“,
10. Änderung zur Innenentwicklung nach § 13 a BauGB

gemäß § 2 (1) des Baugesetzbuches (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 23. September 2004 (BGBl. I S. 2414), zuletzt geändert durch Gesetzes vom 20. Oktober 2015 (BGBl. I S. 1722) auf der Grundlage der vorliegenden Plankarte beschlossen und die Verwaltung mit der Durchführung des weiteren Verfahrens beauftragt.

In Ausführung dieses Beschlusses findet am

Mittwoch, 13. Januar 2016, um 18 Uhr
im Verwaltungsgebäude Im Ruhrfeld 16, Sitzungssaal S 1

ein Besprechungstermin mit allen interessierten Bürgerinnen und Bürgern statt.

Alle Bürgerinnen und Bürger sind recht herzlich eingeladen, sich an dem Verfahren zur Aufstellung der Bauleitplanung gemäß § 3 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) zu beteiligen und die Planinhalte mit dem Planer und den Vertretern der Verwaltung zu erörtern.

Ziel, Zweck und wesentliche Auswirkungen der Bebauungsplanänderung
Die Stadt Meckenheim beabsichtigt mit der 10. Änderung des Bebauungsplans Nr. 27 „Wiesenpfad“ dem Ziel einer angemessenen Innenentwicklung Rechnung zu tragen und die gesetzliche Grundlage für die geordnete städtebauliche Weiterentwicklung des hier ansässigen Hotelbetriebes zu schaffen.

Das bestehende Hotel wurde auf der planungsrechtlichen Grundlage des Bebauungsplanes Nr. 27 „Wiesenpfad“ errichtet und wird seitdem erfolgreich betrieben. Um den sich wandelnden Anforderungen an einen modernen und qualitätsvollen Hotelbetrieb sowie den betriebswirtschaftlichen Erfordernissen gerecht zu werden, wurden im Laufe der letzten Jahre immer wieder Ergänzungen und Anbauten notwendig, so dass die bestehenden planungsrechtlichen Möglichkeiten auf der Grundlage des Rechtsplanes ausgeschöpft sind.

Der rechtskräftige Bebauungsplan Nr. 27 „Wiesenpfad“ stammt aus dem Jahr 1990 und setzt für den Planbereich Mischgebietsnutzung mit einer Grundflächenzahl von 0,4, einer Geschossflächenzahl von 0,8 und einer maximalen 2-Geschossigkeit fest.

Um den grundsätzlichen Zielen einer angemessenen Innenentwicklung Rechnung zu tragen und die nach der Baunutzungsverordnung (BauNVO) § 17 zulässigen baulichen Dichtewerte auszunutzen, ist es geplant, die Grundflächenzahl (GRZ) von 0,4 auf die nach § 17 BauNVO zulässige GRZ = 0,6 zu erhöhen und auch die Geschossflächenzahl (GFZ) entsprechend anzupassen. Des Weiteren wird es erforderlich, die Baugrenze an der westlichen und östlichen Seite des Plangebietes geringfügig zu erweitern, um den bestehenden, genehmigten Wintergarten aufzunehmen sowie im Westen die bereits bestehenden, jedoch bisher noch nicht genutzten Möglichkeiten der Bebaubarkeit um ca. 80 qm zu arrondieren und damit auch einen städtebaulich qualitätsvollen Abschluss des Baukörpers zu gewährleisten.

Der Geltungsbereich der 10. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 27 umfasst in Flur 22 die Flurstücke 157, 386, 415, 420, 421, 422, 423, 438, 439 und 467 teilw. sowie in Flur 23 die Flurstücke 47, 51, 52, 74, 105,111 und 112. Die Grundstücke befinden sich, bis auf die Parzelle der öffentlichen Verkehrsfläche, in Privatbesitz.

Die Änderung des Bebauungsplanes erfolgt auf Antrag des Eigentümers.

Es wird darauf hingewiesen, dass im beschleunigten Verfahren von der Umweltprüfung gemäß § 2 Abs. 4 BauGB, von dem Umweltbericht gemäß § 2 a BauGB, von der Angabe nach § 3 Abs. 2 Satz 2 BauGB, welche Arten von umweltbezogener Daten verfügbar sind sowie von der zusammenfassenden Erklärung nach § 6 Abs. 5 Satz 3 BauGB und § 10 Abs. 4 BauGB abgesehen wird (§ 13a Abs. 2 Nr. 1 BauGB i. V. m. § 13 Abs. 3 Satz 1 BauGB).

Der räumliche Geltungsbereich der Bebauungsplanänderung ist in dem zu dieser Bekanntmachung abgedruckten Übersichtsplan dargestellt.

Bekanntmachungsanordnung
Der Ausschuss für Stadtentwicklung und Umwelt des Rates der Stadt Meckenheim hat in seiner Sitzung am 03. Dezember 2015 die Verwaltung mit der Durchführung der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB), Bürgererörterung beauftragt.

Hiermit wird gemäß § 7 Abs. 7 Gemeindeordnung NRW i. V. m. § 4 Abs. 2 Bekanntmachungsverordnung - BekanntmVO - durch den Bürgermeister bestätigt, dass der Wortlaut des (bekanntzumachenden) Offenlagebeschlusses mit dem Beschluss des Ausschuss für Stadtentwicklung und Umwelt des Rates der Stadt Meckenheim vom 03. Dezember 2015 übereinstimmt.

Hiermit wird durch den Bürgermeister bestätigt, dass gemäß § 4 Abs. 1 Nr.1 Bekanntmachungsverordnung - BekanntmVO - verfahren worden ist.

Der vorstehende Beschluss des Ausschusses für Stadtentwicklung und Umwelt des Rates der Stadt Meckenheim vom 03. Dezember 2015 über die Offenlage des Bebauungsplanes Nr. 27 Wiesenpfad, 10. Änderung wird hiermit öffentlich bekannt gemacht.

Meckenheim, 11. Dezember 2015 
STADT MECKENHEIM
Bert Spilles
Bürgermeister