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Einsichtnahme in den Entwurf der Haushaltssatzung und des Haushaltsplanes der Stadt Meckenheim für die Haushaltsjahre 2017 / 2018
Der Entwurf der Haushaltssatzung und des Haushaltsplanes mit Anlagen einschließlich des Haushaltssicherungskonzeptes der Stadt Meckenheim für die Haushaltsjahre 2017 / 2018 liegen gemäß § 80 Abs. 3 der Gemeindeordnung Nordrhein-Westfalen (GO NRW) während der Dauer des Beratungsverfahrens im Rat (die Verabschiedung des Haushaltes 2017 / 2018 durch den Rat der Stadt Meckenheim ist für den 5. April 2017 vorgesehen) zur Einsichtnahme innerhalb der Öffnungszeiten montags von 7.30 Uhr bis 12.30 Uhr und 14 Uhr bis 18 Uhr sowie dienstags bis freitags von 7.30 Uhr bis 12.30 Uhr im Rathaus, Bahnhofstraße 25, Zimmer 1.06, öffentlich aus.
Gegen den Entwurf können Einwohner und Abgabepflichtige innerhalb einer Frist von 14 Tagen nach Beginn der Auslegung Einwendungen erheben. Diese sind bis zum 2. März 2017 beim Bürgermeister der Stadt Meckenheim, Fachbereich Finanzen, Zimmer 1.06, Bahnhofstraße 25 (postalisch: Bahnhofstraße 22), 53340 Meckenheim, schriftlich einzureichen oder zu Protokoll zu geben.
Über die Einwendungen beschließt der Rat in öffentlicher Sitzung.
Der Entwurf der Haushaltssatzung mit ihren Anlagen kann auch auf der städtischen Internetseite unter: www.meckenheim.de eingesehen werden.
Meckenheim, den 8. Februar 2017
Bert Spilles
Bürgermeister
Die Veröffentlichung erfolgte im Amtsblatt der Stadt Meckenheim am 15. Februar 2017.