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Satzung zur Verringerung der Zahl der bei der Wahl des Rates der Stadt Meckenheim zu wählenden Vertreter*innen gemäß § 3 Abs. 2 Kommunalwahlgesetz (KWahlG) vom 28. Februar 2024

Präambel
Aufgrund des § 7 Absatz 1 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) in der Fassung der Bekanntmachung vom 14. Juli 1994 (GV. NRW. 1994, S. 666 ff.), in der derzeit gültigen Fassung, sowie des § 3 Absatz 2 Satz 2 des Kommunalwahlgesetzes für das Land Nordrhein-Westfalen (KWahlG NRW) in der Fassung der Bekanntmachung vom 30. Juni 1998 (GV. NRW. 1998, S. 454), in der derzeit gültigen Fassung, hat der Rat der Stadt Meckenheim in seiner Sitzung am 28. Februar 2024 die folgende Satzung zur Verringerung der Zahl der bei der Wahl des Stadtrates zu wählenden Vertreter*innen beschlossen:

§ 1
Geltungsbereich

Diese Satzung gilt im Rahmen der Durchführung von Kommunalwahlen für die Wahlen zum Stadtrat im Wahlgebiet der Stadt Meckenheim.

§ 2
Anzahl der zu wählenden Mitglieder des Rates der Stadt Meckenheim

Die Zahl der gemäß § 3 Abs. 2 KWahlG in den Stadtrat zu wählenden Vertreter*innen wird um 6 auf 32 Vertreter*innen – davon die Hälfte in Wahlbezirken – verringert.

§ 3
Inkrafttreten

Diese Satzung tritt am Tage nach ihrer Bekanntmachung in Kraft.

Bekanntmachungsanordnung:
Die vorstehende Satzung wird hiermit öffentlich bekannt gemacht.
Es wird darauf hingewiesen, dass die Verletzung von Verfahrens- und Formvorschriften der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen beim Zustandekommen dieser Satzung nach Ablauf eines Jahres seit dieser Bekanntmachung nicht mehr geltend gemacht werden kann, es sei denn,

  • a) eine vorgeschriebene Genehmigung fehlt oder ein vorgeschriebenes Anzeigeverfahren wurde nicht durchgeführt,
  • b) die Satzung ist nicht ordnungsgemäß öffentlich bekannt gemacht worden,
  • c) der Bürgermeister hat den Satzungsentwurf vorher beanstandet oder
  • d) der Form- oder Verfahrensmangel ist gegenüber der Stadt Meckenheim gerügt und dabei die verletzte Rechtsvorschrift und die Tatsache bezeichnet worden, die den Mangel angibt.

Meckenheim, den 4. März 2024
Holger Jung
Bürgermeister

Die Veröffentlichung erfolgte im Amtsblatt der Stadt Meckenheim am 7. März 2024.