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Öffentliche Bekanntmachung
Bundesamt für Infrastruktur, Umweltschutz Wiesbaden, 18. Oktober 2023
und Dienstleistungen der Bundeswehr
Kompetenzzentrum Baumanagement Wiesbaden
-Schutzbereichbehörde-
I.
Feststellungsbescheid
Aufrechterhaltung einer Schutzbereichanordnung
Mit Anordnung vom 23. August 2012, IUD I 6 - Anordnung-Nr.: IV/669/GE wurde ein Gebiet in der Verbandsgemeinde Altenahr und der Gemeinde Grafschaft, Kreis Ahrweiler, Bundesland Rheinland-Pfalz sowie der Stadt Meckenheim, Rhein-Sieg-Kreis, Bundesland Nordrhein-Westfalen, zum Schutzbereich für die Verteidigungsanlage Gelsdorf erklärt.
Aufgrund des § 2 Abs. 4 in Verbindung mit § 9 Abs. 2, 3 des Gesetzes über die Beschränkung von Grundeigentum für die militärische Verteidigung (Schutzbereichgesetz) vom 7. Dezember 1956 (BGBL I, S. 899), zuletzt geändert durch Art. 11 des Gesetzes zur Steigerung der Attraktivität des Dienstes in der Bundeswehr (BGBL I, 2015, S. 706), wird festgestellt, dass die Voraussetzungen der Anordnung noch vorliegen.
II.
Rechtsbehelfsbelehrung
Gegen diesen Verwaltungsakt kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Widerspruch bei
Bundesamt für Infrastruktur, Umweltschutz
und Dienstleistungen der Bundeswehr
Kompetenzzentrum Baumanagement Wiesbaden
-Schutzbereichbehörde-
Moltkering 9
65189 Wiesbaden
erhoben werden.
III.
Hinweise
Der Feststellungsbescheid der Aufrechterhaltung des Schutzbereichs kann beim
Bundesamt für Infrastruktur, Umweltschutz
und Dienstleistungen der Bundeswehr
Kompetenzzentrum Baumanagement Wiesbaden
-Schutzbereichbehörde-
Moltkering 9
65189 Wiesbaden
oder beim
Bundeswehr-Dienstleistungszentrum Bonn
Euskirchener Straße 80
53121 Bonn
der
Bundeswehr-Dienstleistungszentrum Mayen
Holler Pfad 6
56727 Mayen
sowie bei der
Verbandsgemeindeverwaltung Altenahr
Roßberg 143
53505 Altenahr
der
Gemeindeverwaltung Grafschaft
Ahrtalstraße 5
53501 Grafschaft-Ringen
und der
Stadtverwaltung Meckenheim
Siebengebirgsring 4
53340 Meckenheim
eingesehen werden.
Die Unterlagen sind den Beteiligten nur bekanntzugeben, soweit sie von dieser Anordnung betroffen sind (§ 2 Abs. 1 Schutzbereichgesetz).
Im Auftrag
gez. Arzer
Die Veröffentlichung erfolgte im Amtsblatt der Stadt Meckenheim am 14. März 2024.