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Turnusmäßiger Austausch der Wasserzähler
Die Mitarbeiter der Stadtwerke weisen sich aus
Damit die jährliche Gebührenabrechnung korrekt ist, muss der Wasserzähler einwandfrei funktionieren. Nach dem Eichgesetz des Landes Nordrhein-Westfalen sind die Stadtwerke der Stadt Meckenheim verpflichtet, alle Wasserzähler in einem regelmäßigen Turnus zu wechseln. Die zur Messung des Wasserverbrauchs in den Abnahmestellen eingebauten Wasserzähler unterliegen hinsichtlich ihrer Messgenauigkeit den eichrechtlichen Vorschriften und sind somit nach Ablauf von sechs Jahren zwingend durch einen neuen geeichten Wasserzähler zu ersetzen.
Der turnusmäßige Austausch der Wasserzähler wird in diesem Jahr ab dem 1. August durch technische Mitarbeiter der Stadtwerke durchgeführt. Entsprechend der Wasserversorgungssatzung der Stadt Meckenheim ist der Grundstückseigentümer bzw. Bewohner des Hauses verpflichtet, den beauftragten Technikern Zutritt zu den Räumlichkeiten zu gewähren und dafür Sorge zu tragen, dass die Messeinrichtungen leicht zugänglich sind. Falls die Techniker niemanden antreffen, werden sie einen Hinweis mit der Bitte um Kontaktaufnahme hinterlassen. Der betroffene Grundstückseigentümer oder Bewohner wird darin gebeten, sich unmittelbar mit dem Monteur zwecks Terminabsprache telefonisch in Verbindung zu setzen.
Die Mitarbeiter der Stadtwerke weisen sich selbstverständlich durch einen Dienstausweis aus. Es wird darauf hingewiesen, dass die Mitarbeiter der Stadtwerke nicht berechtigt sind, Zahlungen entgegenzunehmen.
Auskünfte zum Austausch der Wasserzähler erteilt bei den Stadtwerken Meckenheim: Christine Müller unter Tel. (02225) 917501 oder per E-Mail an christine.mueller@meckenheim.de.