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Lärmaktionsplan
Die Stadt Meckenheim führt derzeit für das Stadtgebiet die Lärmaktionsplanung durch. Nach § 47d BImSchG ist die Stadtverwaltung erstmals dazu verpflichtet, einen Lärmaktionsplan aufzustellen. Grundlage bietet die europäische Richtlinie über die Bewertung und Bekämpfung von Umgebungslärm (Umgebungslärmrichtlinie). Hierbei wird die Öffentlichkeit beteiligt, dies erfolgt in der Regel zweistufig.
Grundlage der aktuell laufenden zweiten Phase ist der Entwurf des Lärmaktionsplans der Stadt Meckenheim. In der Zeit vom 5. März 2024 bis einschließlich 16. April 2024 haben Sie die Möglichkeit, den Entwurf hier auf der Internetseite der Stadt Meckenheim sowie im Beteiligungsportal unter https://beteiligung.nrw.de/portal/meckenheim/startseite einzusehen und uns eine Stellungnahme zu den Inhalten zukommen zu lassen. Der Entwurf des Lärmaktionsplanes wird ergänzend im Rathaus der Stadt Meckenheim – Zimmer 1.39 (1. OG), Siebengebirgsring 4, 53340 Meckenheim zur Einsichtnahme vorgehalten.
Download der PDFs:
Lärmaktionsplan Entwurf Teil 1 - Untersuchungsbericht Auswertung der Lärmkarte (1 MB)
Lärmaktionsplan Entwurf Teil 2 - Schalltechnische Untersuchung (11 MB)
Stellungnahmen können schriftlich über das Beteiligungsportal, per E-Mail an straßenverkehrsangelegenheiten@meckenheim.de oder auf dem Postweg (Stadt Meckenheim, Fachbereich Verkehr und Grünflächen, Siebengebirgsring 4, 53340 Meckenheim) vorgebracht werden.
Welche Dienststelle ist zuständig?
Lebenslagen, zu denen diese Dienstleistung gehört
Ansprechpartner:
- Liena Humke
Tel.: 02225/917-254
E-Mail: liena.humke@meckenheim.de
Standorte, an denen diese Dienstleistung angeboten wird
Rathaus
Siebengebirgsring 4
53340 Meckenheim