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Bekanntmachung über die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 80A „Unternehmerpark Kottenforst II
Der Rat der Stadt Meckenheim hat in seiner Sitzung am 5. Juni 2019 folgenden Beschluss gefasst:
1. Es wird beschlossen, den Bebauungsplan Nr. 80A „Unternehmerpark Kottenforst II“, gemäß § 2 Abs. 1 und Abs. 4 des Baugesetzbuches (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 3. November 2017 (BGBl. I S. 3634), auf der Grundlage der vorliegenden Plankarte, aufzustellen.
2. Die Verwaltung wird beauftragt, die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) auf Grundlage der vorliegenden Plankarte und der vorliegenden Begründung im Rahmen einer frühzeitigen Bürgerinformationsveranstaltung sowie gemäß § 4 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) die frühzeitige Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange durchzuführen.
Der Entwurf der Begründung wird gebilligt.
Ziel und Zweck der Planung:
Der bestehende ca. 147 ha große „Industriepark Kottenforst“ der Stadt Meckenheim ist bereits heute vollständig bebaut. Die Grundstücksgrößen variieren hier abhängig von den unterschiedlichen Betriebsarten und Ihren Flächenerfordernissen zwischen 2.000 und 97.000 m². In diesem Gebiet ist auch die Firma Rasting angesiedelt. Um der Nachfrage an Gewerbeflächen gerecht werden zu können, hat die Stadt Meckenheim bereits den Bebauungsplan Nr. 80 „Unternehmerpark Kottenforst“ aufgestellt. Zur bedarfsorientierten Entwicklung des Gewerbegebietes soll die Fläche sukzessiv an der Nachfrage orientiert erschlossen werden. Aufgrund der Darstellung von Allgemeinen Siedlungsbereichen im Regionalplan konnte im Zuge dieses Planverfahrens jedoch nur ein Angebot an Gewerbegebieten und nicht an Industriegebieten geschaffen werden.
Daher ist nun in einem zweiten Schritt die Erweiterung des Industrieparks Kottenforst um weitere Industrieflächen erforderlich. Es ist beabsichtigt, dem Unternehmen Rasting Entwicklungspotenziale in unmittelbarer Nähe zum heutigen Standort anbieten und das Unternehmen langfristig am Standort sichern zu können. Am heutigen Unternehmensstandort sind die Kapazitätsgrenzen sowohl für Rasting als auch für EDEKA bereits erreicht. Am vorgesehenen neuen Standort plant Rasting den Neubau eines Fleischwerks inklusive Logistik, für welches planungsrechtlich ein Industriegebiet vorbereitet werden muss.
Im Zuge der nun vorliegenden Planverfahren sollen daher Industriegebiete entwickelt werden. Hierzu ist neben den Bauleitplanverfahren auch eine Änderung des Regionalplans auf Ebene der Regionalplanung erforderlich.
Mit dem Bebauungsplan Nr. 80A „Unternehmerpark Kottenforst II“ sollen damit auf Ebene der verbindlichen Bauleitplanung die planungsrechtlichen Voraussetzungen für eine Erweiterung des bestehenden Industrieparks Kottenforst geschaffen werden.
Flurstücke im Geltungsbereich:
Der Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 80A „Unternehmerpark Kottenforst II“ umfasst die folgenden Grundstücke:
Gemarkung Meckenheim, Flur 1, Flurstücke 113, 114, 138, 139, 188/24, 464, 727, 728, 931, 933, 934, 937 sowie Teile aus Flur 1, Flurstücke 186/22 und 732
Der Geltungsbereich ist in dem zu dieser Bekanntmachung abgedruckten Übersichtsplan als Anlage dargestellt.
Bekanntmachungsanordnung über die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 80A „Unternehmerpark Kottenforst II“
Hiermit wird durch den Bürgermeister bestätigt, dass der Wortlaut des (bekanntzumachenden) Aufstellungsbeschlusses mit dem Beschluss des Rates der Stadt Meckenheim vom 5. Juni 2019 übereinstimmt.
Der Beschluss des Rates der Stadt Meckenheim vom 5. Juni 2019 zur Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 80A „Unternehmerpark Kottenforst II“, im Verfahren gemäß § 2 (1) Baugesetzbuch (BauGB) wird hiermit öffentlich bekannt gemacht.
Meckenheim, den 31. Juli 2020
Stadt Meckenheim
Bert Spilles
Bürgermeister
Hinweise:
Auskünfte und Erläuterungen zu den Planunterlagen der Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 80A „Unternehmerpark Kottenforst II“ erhalten Sie bei der Stadtverwaltung Meckenheim, Fachbereich 61 – Stadtplanung, Liegenschaften, 2. Obergeschoss, Zimmer Nr. 2.41, 2.42, 243 sowie 2.44, Siebengebirgsring 4, 53340 Meckenheim zu den nachfolgend aufgeführten allgemeinen Dienststunden des Rathauses:
- montags von 08.00 Uhr – 12.30 Uhr und von 14.00 Uhr – 18.00 Uhr
- dienstags und donnerstags von 08.00 Uhr – 12.30 Uhr und von 14.00 Uhr – 15.30 Uhr
- mittwochs und freitags von 08.00 Uhr – 12.30 Uhr.
Die Unterlagen zur Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 80A „Unternehmerpark Kottenforst II“ stehen auf der Internetseite der Stadt Meckenheim unter dem nachfolgenden Link zum Download zur Verfügung: http://www.o-sp.de/meckenheim/plan/beteiligung.php
Zusätzlich sind die eingestellten Unterlagen zur Aufstellung des Bebauungsplanes in einem zentralen Portal des Landes Nordrhein-Westfalen unter der Internetseite www.uvp.nrw.de zugänglich.
Der Inhalt dieser öffentlichen Bekanntmachung zur Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 80A „Unternehmerpark Kottenforst II“ steht ebenfalls gemäß § 27a VwVfG auf der Internetseite der Stadt Meckenheim unter www.meckenheim.de zum Download bereit.
Meckenheim, den 31. Juli 2020
Stadt Meckenheim
Bert Spilles
Bürgermeister
Die Veröffentlichung erfolgte im Amtsblatt der Stadt Meckenheim am 14./15. August 2020.