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Workshop des Kreisgesundheitsamtes für die Institutionen in der Drogentherapie Qualitätssicherung in der Substitution – Rechtssicherheit für Ärzte

Pressemitteilung von Donnerstag, 1. April 2010 Rhein-Sieg-Kreis

Seit dem 1. Juli 2009 ist das geänderte Betäubungsmittelgesetz in Kraft, wonach in der Substitution, also der medikamentengestützten Behandlung, unter bestimmten Voraussetzungen auch Heroin als Arzneimittel an schwerstabhängige Patienten abgegeben werden kann. Diese Voraussetzungen umfassen neben anderem unbedingt eine bestimmte Qualifikation der Ärzte sowie eine engmaschige psychosoziale Begleitbetreuung der Patienten.

Für Ärztinnen und Ärzte ist die Substitutionsbehandlung eine sehr verantwortungsvolle und schwierige Aufgabe: eine Vielzahl von Vorschriften und Gesetzen ist zu beachten, zudem müssen die Praxisabläufe optimal organisiert und Strukturen angepasst werden. Schon eine kleine Unachtsamkeit im Verfahren kann erhebliche rechtliche Folgen sowohl für die Patienten als auch für die Ärzte nach sich ziehen.

Vor dem Hintergrund, dass es auf diesem Gebiet immer wieder zu Problemen kommt, und zur Diskussion offener Fragen in Verbindung mit dem geänderten Gesetz hatte das Kreisgesundheitsamt jetzt zu einem Workshop für die Institutionen, die an der Behandlung Drogenabhängiger beteiligt sind, eingeladen. Dabei ging es um die Stärkung der Rechtssicherheit für Ärzte, die Vertiefung der guten Kooperation von Polizei, Ärzten, Kreisgesundheitsamt, Suchtberatungsstellen und den Partnern bei der psychosozialen Begleitbetreuung im Rhein-Sieg-Kreis.

Nach der Begrüßung durch den Leiter des Kreisgesundheitsamtes, Erich Klemme, übernahm Professor Markus Banger, stellvertretender Leiter der LVR-Klinik Bonn die Moderation. Die derzeitige Rechtslage und Rechtsprechung aus theoretischer und praktischer Sicht erläuterte der Leiter der Gemeinsamen Anlaufstelle Bonn Innenstadt der Polizei Bonn (GABI), Wulf Klinge. Kerstin Schack, Amtsapothekerin beim Gesundheitsamt des Rhein-Sieg-Kreises, wies auf die zahlreichen Fallstricke bei der Handhabung von Substitutionspräparaten hin. Sie bot den Ärztinnen und Ärzten an, bei Unklarheiten und Fragen jederzeit ansprechbar zu sein. Dr. Klaus Weckbecker, Bad Honnef, erklärte stellvertretend für die substituierenden Ärztinnen und Ärzte im Rhein-Sieg-Kreis, dass aus ihrer Sicht die Intensität der Kontrollen in der Drogenszene nicht zu beanstanden sondern sogar wünschenswert seien; zudem sei eine qualifizierte psychosoziale Begleitbetreuung notwendig. Zu beanstanden sei allerdings der hohe bürokratische Aufwand sowie die teilweise praxisfernen rechtlichen Bestimmungen.

Karl-Heinz Arenz, Psychiatriekoordinator im Kreisgesundheitsamt, verwies nochmals auf die Wichtigkeit der Qualität einer engmaschigen psychosozialen Betreuung, für die der Rhein-Sieg-Kreis zuständig sei; hierfür seien – dank der Partner in der psychosozialen Begleitbetreuung, wie beispielsweise der freien Träger, die erforderlichen Kapazitäten vorhanden.

Bei Rückfragen oder für weitere Informationen können sich Ärzte und andere Beteiligte an das Kreisgesundheitsamt, - Der Landrat -, Christine Gläser, Telefon 02241/13-2519, Kaiser-Wilhelm-Platz 1, 53721 Siegburg, wenden.