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Beratungsstellen
Eine Adressenliste verschiedener Beratungsstellen finden Sie hier:
Adressen Beratungsstellen.
Ansprechpartnerin: Hanna Esser
Erziehungstipps
Der Arbeitskreis Neue Erziehung e.V. (ANE) unterstützt seit über 60 Jahren Eltern dabei, ihre Kinder zu selbstbewussten und wachen Mitgliedern einer demokratischen Gesellschaft in Europa zu erziehen. Hilfreich und informativ sind die Elternbriefe.
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Ferienfreizeiten
Der Ferien-Freizeit-Kalender der Stadt Meckenheim bietet eine Übersicht von Kinder- und Jugendfreizeiten, angeboten von Trägern der Kinder- und Jugendarbeit im Raum Meckenheim.
Ansprechpartnerin: Hanna Esser
SeitenanfangJugendarbeit
Jugendarbeit, beziehungsweise Kinder- und Jugendarbeit ist neben der Bildung und Erziehung in Elternhaus, Kindergarten, Schule und beruflicher Ausbildung ein wichtiger, ergänzender Bildungsbereich in der Freizeit der Kinder und Jugendlichen. Kinder- und Jugendarbeit trägt zur Persönlichkeitsentwicklung junger Menschen bei, wobei personale und soziale Kompetenzen angeregt und vermittelt werden.
Die Jugendarbeit unterscheidet sich von anderen Erziehungs- und Bildungsbereichen durch folgende Strukturmerkmale:
- Freiwilligkeit der Teilnahme
- Vielfalt der Organisationen und Träger
- Vielfalt der Inhalte, Methoden und Arbeitsformen
- Mitbestimmung, Mitgestaltung, Selbstorganisation
- Ergebnis- und Prozessoffenheit
- Lebenswelt- und Alltagsorientierung, Anknüpfen an den Interessen und Bedürfnissen der Kinder und Jugendlichen
- überwiegend ehrenamtliche Tätigkeit
Die Aufgaben der Jugendarbeit werden von öffentlichen und freien Trägern wahrgenommen.
Die Stadt Meckenheim bietet Jugendlichen unter Beteiligung zahlreicher Träger wie Jugendverbände und Sportvereine ein umfangreiches Angebot an Freizeitmöglichkeiten.
Die so genannte offene Jugendarbeit, d.h. ein für jeden zugängliches Angebot, ohne die Voraussetzung einer Mitgliedschaft, wird in Meckenheim in der Jugendfreizeitstätte, im Jugendclub Ruhrfeld und durch Jugendverbände angeboten. Darüber hinaus bietet die Stadt Aktivitäten für Kinder an, wie z.B. das Natur-Kids-Treffen und das Jugendumweltmobil. Für die Teilnahme beim Jugendumweltmobil können Sie ihr Kind hier online anmelden.
Es gibt eine ganze Reihe von Ferienfreizeitmaßnahmen für Kinder und Jugendliche von Vereinen oder Verbänden in der Stadt und Umgebung. Hier ist der Ferienfreizeitkalender zum Download.
Ansprechpartner: Hanna Esser, Jörg Lewe
SeitenanfangJugendberatung
Psychologische Beratungsstellen bieten ihre Hilfe speziell auch für Jugendliche und junge Heranwachsende an. Gemäß Kinder- und Jugendhilfegesetz haben Kinder und Jugendliche das Recht, sich in allen Fragen der Erziehung und Entwicklung an eine Erziehungsberatungsstelle zu wenden. Bei besonderen Konfliktlagen besteht auch die Möglichkeit der Beratung ohne Einbezug der Eltern bzw. Sorgeberechtigten. Jungen Volljährigen und Heranwachsenden kann Hilfe für die Persönlichkeitsentwicklung und zu einer eigenverantwortlichen Lebensführung gewährt werden.
Hier findet man „Die Rechte der Kinder“
SeitenanfangJugendförderung
Die Stadt Meckenheim gewährt Trägern der Jugendarbeit und Verbänden Förderung und
Finanzierung von Projekten, Maßnahmen und Veranstaltungen, bietet Unterstützung und Beratung in Fragen der Jugendarbeit im Bereich pädagogisch / konzeptioneller Aufgaben und bietet ehrenamtlichen Jugendgruppenleitern Unterstützung bei der Vermittlung von Schulungen und Ausstellung der Jugendleiter-Card.
Richtlinien und Formulare zur Förderung der Jugendarbeit können hier heruntergeladen oder beim Jugendamt angefordert werden.
- Richtlinien der Stadt Meckenheim zur Förderung der Jugendarbeit
- Übersicht Jugendfördermittel
- Antrag auf Gewährung eines Zuschusses
- Teilnehmerliste Freizeitmaßnahme
- Teilnehmerliste Feriennaherholung
- Antrag auf Sonderförderung
- Richtlinien der Stadt Meckenheim über die Gewährung von Zuschüssen zu besonderen Maßnahmen der Jugendarbeit
Ansprechpartnerin: Hanna Esser
Jugendleiter-Card
Die Jugendleiter/In-Card (Juleica) ist der bundesweit einheitliche Ausweis für ehrenamtliche
MitarbeiterInnen in der Jugendarbeit. Sie dient zur Legitimation und als Qualifikationsnachweis. Die Juleica erhalten Jugendleiterinnen und -leiter nur nach absolvierter Ausbildung nach bundesweit einheitlichen Qualitätsstandards, beispielsweise in pädagogischen Methoden, Rechten und Pflichten in der Leitungsaufgabe sowie in Erster Hilfe.
Jugendliche GruppenleiterInnen, die ihren Wohnsitz im Zuständigkeitsbereich des Jugendamtes Meckenheim haben, können den Ausweis hier beantragen. Dazu das Antragsformular Juleica-Antrag downloaden, am PC ausfüllen, ausdrucken, unterschreiben und stempeln lassen von dem Träger der Jugendarbeit, wo man ehrenamtlich aktiv ist. Anschließend sind die Unterlagen bei der Stadt Meckenheim einzureichen.
Als Anlagen sind dem Antrag beizufügen:
- Aktuelles Passfoto (unbedingt Größenvorgabe beachten)
- Kopie der Teilnahmebescheinigung der Jugendleiterschulung (kein Original, nur Kopie!)
oder
alternativ eine schriftliche, formlose Bescheinigung des Trägers, mit der die verantwortliche Mitarbeit und pädagogische Qualifikation der Antragstellerin (Mitarbeiterin) bzw. des Antragstellers (Mitarbeiters) bescheinigt wird
oder
bei einer Verlängerung eine Kopie der abgelaufenen Jugendleiter-Card - Kopie des Erste-Hilfe-Kurses (kein Original, nur Kopie!)
oder
Kopie des Führerscheines
Weitere Informationen gibt es unter www.juleica.de
Links zum Thema Gruppenleitung:
- Handbuch für Jugendleiterinnen und Jugendleiter
- Was man nicht nur vor Fahrt- und Lagerbeginn wissen sollte - Rechtliche Hinweise für Jugendleiterinnen und Jugendleiter und solche, die es werden wollen
- Sicherheit im Ehrenamt
- Spielesammlung
- Spieledatenbank
- Moderation für Jugendfreizeiten
- Hygieneplan für Kinderferienlagerlager gem. $ 36 Infektionsschutzgesetz
Ansprechpartnerin: Hanna Esser
Jugendarbeitsschutz
Kinder und Jugendliche sollen durch das Jugendarbeitsschutzgesetz vor Überbeanspruchung, Überforderung und Gefahren am Arbeitsplatz geschützt werden, damit ihre Gesundheit nicht
gefährdet wird und ihre Entwicklung ungestört verlaufen kann.
Ausführliche Informationen findet man unter www.gesetze-im-internet.de/bundesrecht/jarbschg/gesamt.pdf
Ansprechpartnerin: Hanna Esser
Jugendmedienschutz
Der Jugendmedienschutz hat die Aufgabe, Einflüsse der Erwachsenenwelt auf Kinder und
Jugendliche, die dem Entwicklungsstand der Heranwachsenden noch nicht entsprechen, fern zu halten und sie so bei ihrer Persönlichkeitsentwicklung zu unterstützen. Die Jugendmedienschutzinstitutionen beurteilen Medieninhalte aufgrund ihres Gefährdungs- oder Beeinträchtigungspotenzials und regeln deren öffentliche Verbreitung.
In der Bundesrepublik Deutschland gibt es eine Reihe von Einrichtungen, die auf Grundlage des Jugendschutzrechts mit dem Jugendmedienschutz befasst sind. In erster Linie sind das:
die Bundesprüfstelle für jugendgefährdende Medien, sie ist dem Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ) nachgeordnet. Ihre Rechtsgrundlagen finden sich im Jugendschutzgesetz. Sie kann Schriften, Ton- und Bildträger sowie
Internetseiten in die Liste der jugendgefährdenden Schriften aufnehmen (indizieren), womit bestimmte Abgabe- und Vertriebsbeschränkungen für diese Medien in Kraft treten, so dass sie Kindern oder Jugendlichen nicht zugänglich gemacht werden können.
Die Aufsicht über den privaten Rundfunk und Telemedien hat der Gesetzgeber der Kommission für Jugendmedienschutz übertragen. Die KJM ist ein Organ der Landesmedienanstalten, das heißt sie prüft, ob Verstöße vorliegen und entscheidet über entsprechende Maßnahmen.
Hilfreiche Informationen zum Umgang mit dem Internet in Bezug auf den Kinder- und Jugendschutz findet man u.a. unter:
www.chatten-ohne-risiko.net
www.flimmo.de
www.internet-abc.de
www.jugendschutz.net
www.kindersindtabu.de
www.klicksafe.de
www.klick-tipps.net
www.parents-friend.de
www.schau-hin.info
www.spieleratgeber-nrw.de
www.wadn.de
Ansprechpartnerin: Hanna Esser
SeitenanfangJugendpflege
Die Jugendpflege bemüht sich um die körperliche, geistige und sittliche Erziehung Jugendlicher außerhalb von Schule und Elternhaus. Sie wird weitgehend von Erwachsenen geleistet und ist, im Unterschied zur Erziehungshilfe und zur Jugendsozialarbeit, nicht auf besondere, individuelle oder gruppenbedingte Notstände, sondern auf die allgemeine Situation der Jugend gerichtet. Jugendpflege wird durch Berufsorganisationen, Kirchen, Jugendverbände u. a. freie Institutionen und durch die behördlichen Jugendämter betrieben.
Aufgabenbereiche der Jugendpflege
Nach § 11 Abs. 1 des Kinder- und Jugendhilfegesetzes sind „jungen Menschen die zur Förderung ihrer Entwicklung erforderlichen Angebote zur Verfügung zu stellen. Sie sollten an den Interessen junger Menschen anknüpfen und von ihnen mitbestimmt und mitgestaltet werden, sie zur Selbstbestimmung befähigen und zu gesellschaftlicher Mitverantwortung und zu sozialen Engagement anregen und hinführen“.
Hier findet man „Die Rechte der Kinder“
Ansprechpartnerin: Hanna Esser
Jugendschutz
Der Kinder- und Jugendschutz
- will Kinder und Jugendliche in ihrer individuellen und sozialen Entwicklung fördern und
- eine positive Kultur des Aufwachsens schaffen, in der potenzielle Gefährdungen wenig Chancen zur Entfaltung haben.
- will junge Menschen befähigen, sich vor gefährdenden Einflüssen zu schützen und sie zu Kritikfähigkeit, Entscheidungsfähigkeit und Eigenverantwortlichkeit hinführen.
- will Eltern und andere Erziehungsberechtigte dabei unterstützen, Kinder und Jugendliche vor gefährdenden Einflüssen zu schützen.
- achtet auf die Einhaltung der gesetzlichen Bestimmungen, vor allem auf Einhaltung des Jugendschutzgesetzes und des Jugendarbeitsschutzes
- befasst sich mit der Thematik des Jugendmedienschutzes (z. B. Computerspiele, Internet, medienpädagogische Informationen)
Adressaten des Kinder- und Jugendschutzes sind demnach Kinder und Jugendliche, Eltern und andere Erziehungsberechtigte, Fachkräfte aus den Bereichen Jugendhilfe und Schulen, Gewerbetreibende und Veranstalter, die Öffentlichkeit und politische Entscheidungsträger.
Erklärungen zum Thema Jugendschutz finden Sie hier: Kleines Wörterbuch Kinder- und
Jugendschutz
herausgegeben von der Arbeitsgemeinschaft Kinder- und Jugendschutz Thüringen e.V.
Der Kinder- und Jugendschutz basiert auf einem erzieherischen und einem gesetzlichen Auftrag.
Erzieherischer Kinder- und Jugendschutz (§ 14 SGB VIII)
Kinder und Jugendliche müssen lernen, mögliche Gefährdungen selbst zu erkennen, sich kritisch mit ihnen auseinanderzusetzen und sie allein oder zusammen mit anderen zu bewältigen. Ebenso sollen sie Entscheidungsfähigkeit und Eigenverantwortlichkeit sowie Verantwortung gegenüber ihren Mitmenschen erlernen. Auch die Eltern müssen befähigt werden, Kinder und Jugendliche vor gefährdenden Einflüssen zu schützen. Angebote des erzieherischen Kinder- und Jugendschutzes im Rahmen der Kinder- und Jugendhilfe können hierzu einen wichtigen Beitrag leisten.
Zum Aufgabengebiet der Kinder- und Jugendhilfe gehören
- die Information, Beratung und Aufklärung von Kindern und Jugendlichen, Eltern, Gewerbetreibenden, Behörden, freien Träger und der Öffentlichkeit
- die Kooperation und Vernetzung mit anderen Institutionen, die Jugendschutzaufgaben wahrnehmen
- die Aktivierung und Fortbildung von haupt- und ehrenamtlichen Mitarbeitern, Pädagogen und Multiplikatoren
- die pädagogische Begleitung im Bereich des ordnungsrechtlichen Jugendschutzes.
Ordnungsrechtlicher Jugendschutz
Mit rechtlichen Regelungen und Maßnahmen sollen Rahmenbedingungen geschaffen werden, die es jungen Menschen ermöglichen, in unserer Gesellschaft ungefährdet aufzuwachsen.
Das Jugendschutzgesetz regelt den Verkauf, die Abgabe und den Konsum von Tabakwaren und Alkohol, von Filmen und Computerspielen sowie den Aufenthalt in Gaststätten, Diskotheken und Spielhallen. Sanktionen erfolgen deshalb ausschließlich bei Gesetzesverstößen von Erwachsen wie z.B. von Gewerbetreibenden, Veranstaltern bzw. Anbietern. Aber auch andere Erwachsene stehen in der Verantwortung; dazu zählen z.B. personensorgeberechtigte und erziehungsbeauftragte Personen.
Eine gemeinsame Kampagne der Städte Meckenheim, Köln und Bonn richtet sich gegen die
Abgabe von Alkohol an Kinder und Jugendliche.
Hierzu wurde der Flyer „Keine Kurzen für Kurze" entwickelt
Die zentralen Jugendschutzgesetze sind
- das Jugendschutzgesetz (JuSchG)
- der Jugendmedienschutz-Staatsvertrag (JMStV)
Hierzu siehe auch: Jugendmedienschutz - das Jugendarbeitsschutzgesetz (JarbSchG)
Hierzu siehe auch: Jugendarbeitsschutz
Daneben gibt es Jugendschutzvorschriften
- im Strafgesetzbuch (StGB)
- im Kinder- und Jugendhilfegesetz – Sozialgesetzbuch VIII (SGB VIII)
- im Jugendarbeitsschutzgesetz (JarbSchG)
Struktureller Jugendschutz
Die Jugendhilfe trägt dazu bei, positive Lebensbedingungen für junge Menschen und ihre
Familien sowie eine kinder- und familienfreundliche Umwelt zu erhalten oder zu schaffen
(§ 1 Abs.3 Nr.4 SGB VIII).
Als struktureller Kinder- und Jugendschutz werden daher diejenigen Aktivitäten und Maßnahmen der Jugendhilfe verstanden, die auf die Lebensbedingungen junger Menschen einwirken und durch strukturelle Maßnahmen Gefährdungspotenzialen entgegenwirken bzw. deren Entstehung verhindern (Schaffung kinder- und jugendgerechter Lebensbedingungen).
Lebensräume von Kindern und Jugendlichen sollen hierbei angepasst und verbessert werden, indem gesellschaftliche Zusammenhänge und Strukturen, welche die Entwicklung von Kindern und Jugendlichen beeinträchtigen können, erkannt und durch gestaltende und planende Maßnahmen beseitigt werden, wie z.B. bei der Stadt-, Spielraum- und Freizeitstättenplanung
Weitere Informationen zum Thema Jugendschutz findet man unter:
www.jugendschutz.de
www.ajs.nrw.de
www.bag-jugendschutz.de
www.datenparty.de
Ansprechpartnerin: Hanna Esser
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