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Bekanntmachung des Jahresabschlusses der Stadtwerke der Stadt Meckenheim für das Geschäftsjahr 2016
Der Rat der Stadt Meckenheim hat in seiner Sitzung am 11. Dezember 2019 den Jahresabschluss der Stadtwerke der Stadt Meckenheim für das Geschäftsjahr 2016 festgestellt.
Der Beschluss lautet:
1. Der Rat der Stadt Meckenheim nimmt den Jahresabschluss mit Bericht der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft AKKURATA Treuhand GmbH in Köln vom 14. August 2019 über die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichtes der Stadtwerke der Stadt Meckenheim vom 14. August 2019 für das Geschäftsjahr 2016 der Stadtwerke der Stadt Meckenheim in der vorliegenden Form einschließlich der Beschlussempfehlung des Stadtwerkeausschusses zur Kenntnis.
2. Der Rat der Stadt Meckenheim stellt den Jahresabschluss und den Lagebericht der Stadtwerke der Stadt Meckenheim für das Geschäftsjahr 2016 fest und beschließt, den Jahresüberschuss in Höhe von 55.729,00 € auf neue Rechnung vorzutragen.
3. Der Rat der Stadt Meckenheim spricht dem Stadtwerkeausschuss für das Geschäftsjahr 2016 Entlastung aus.
Zuvor war der Betriebsleitung in der Sitzung des Stadtwerkeausschusses am 14. November 2019 für das Wirtschaftsjahr 2016 Entlastung erteilt worden.
„Abschließender Vermerk der GPA NRW
Die GPA NRW ist gemäß § 106 Abs. 2 GO NRW in der bis zum 31. Dezember 2018 gültigen Fassung i. V. m. Artikel 10 Abs. 1 des 2. NKFWG NRW gesetzliche Abschlussprüferin des Betriebes Stadtwerke Meckenheim. Zur Durchführung der Jahresabschlussprüfung zum 31. Dezember 2016 hat sie sich der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Akkurata Treuhand GmbH, Köln, bedient.
Diese hat mit Datum vom 14. August 2019 den nachfolgend dargestellten uneingeschränkten Bestätigungsvermerk erteilt.
„BESTÄTIGUNGSVERMERK DES ABSCHLUSSPRÜFERS
Wir haben den Jahresabschluss – bestehend aus Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung sowie Anhang – unter Einbeziehung der Buchführung und den Lagebericht der Stadtwerke der Stadt Meckenheim für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis 31. Dezember 2016 geprüft. Die Buchführung und die Aufstellung von Jahresabschluss und Lagebericht nach den deutschen handelsrechtlichen Vorschriften und den ergänzenden landesrechtlichen Vorschriften sowie den ergänzenden Bestimmungen der Satzung liegen in der Verantwortung der gesetzlichen Vertreter des Eigenbetriebes. Unsere Aufgabe ist es, auf der Grundlage der von uns durchgeführten Prüfung eine Beurteilung über den Jahresabschluss unter Einbeziehung der Buchführung und über den Lagebericht abzugeben.
Wir haben unsere Jahresabschlussprüfung nach § 317 HGB und § 106 GO NRW unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung vorgenommen. Danach ist die Prüfung so zu planen und durchzuführen, dass Unrichtigkeiten und Verstöße, die sich auf die Darstellung des durch den Jahresabschluss unter Beachtung der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung und durch den Lagebericht vermittelten Bildes der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage wesentlich auswirken, mit hinreichender Sicherheit erkannt werden. Bei der Festlegung der Prüfungshandlungen werden die Kenntnisse über die Geschäftstätigkeit und über das wirtschaftliche und rechtliche Umfeld des Eigenbetriebes sowie die Erwartungen über mögliche Fehler berücksichtigt. Im Rahmen der Prüfung werden die Wirksamkeit des rechnungslegungsbezogenen internen Kontrollsystems sowie Nachweise für die Angaben in Buchführung, Jahresabschluss und Lagebericht überwiegend auf der Basis von Stichproben beurteilt. Die Prüfung umfasst die Beurteilung der angewandten Bilanzierungsgrundsätze und der wesentlichen Einschätzungen der gesetzlichen Vertreter des Eigenbetriebes sowie die Würdigung der Gesamtdarstellung des Jahresabschlusses und des Lageberichtes. Wir sind der Auffassung, dass unsere Prüfung eine hinreichend sichere Grundlage für unsere Beurteilung bildet.
Unsere Prüfung hat zu keinen Einwendungen geführt.
Nach unserer Beurteilung, aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse, entspricht der Jahresabschluss den deutschen handelsrechtlichen und den ergänzenden landesrechtlichen Vorschriften sowie den ergänzenden Bestimmungen der Satzung und vermittelt unter Beachtung der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Eigenbetriebes.
Der Lagebericht steht in Einklang mit dem Jahresabschluss, entspricht den gesetzlichen Vorschriften, vermittelt insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage des Eigenbetriebes und stellt die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend dar.“
Die GPA NRW hat den Prüfungsbericht der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Akkurata Treuhand GmbH ausgewertet und eine Analyse anhand von Kennzahlen durchgeführt.
Sie kommt dabei zu folgendem Ergebnis:
Der Bestätigungsvermerk des Wirtschaftsprüfers wird vollinhaltlich übernommen. Eine Ergänzung gemäß § 3 der Verordnung über die Durchführung der Jahresabschlussprüfung bei Eigenbetrieben und prüfungspflichtigen Einrichtungen (JAP DVO) ist aus Sicht der GPA NRW nicht erforderlich.
Herne, den 29. Januar 2020
GPA NRW
Im Auftrag
Harald Debertshäuser
Der Jahresabschluss und der Lagebericht 2016 liegen zur Einsichtnahme während der Büroöffnungszeiten montags von 7:30 bis 12:30 Uhr und von 14:00 bis 18:00 Uhr und dienstags bis freitags von 7:30 bis 12:30 Uhr sowie nachmittags nach Terminvereinbarung im Rathaus der Stadt Meckenheim, Siebengebirgsring 4, Zimmer 2.11, bis zur Feststellung des folgenden Jahresabschlusses öffentlich aus.
Meckenheim, den 5. Februar 2020
Heinz-Peter Witt (1. Betriebsleiter)
Pia-Maria Gietz (weitere Betriebsleiterin)
Die Veröffentlichung erfolgte im Amtsblatt der Stadt Meckenheim am 12. Februar 2020.