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Zugelassene Wahlvorschläge für die Wahl des/der Bürgermeisters/Bürgermeisterin sowie der Vertretung der Stadt Meckenheim in der Stadt Meckenheim am 13.09.2020
Nach §§ 19, 46 b des Kommunalwahlgesetzes (KWahlG) in Verbindung mit §§ 75b Abs. 7, 30, 31 Abs. 4 der Kommunalwahlordnung (KWahlO) gebe ich bekannt, dass der Wahlausschuss in seiner Sitzung am 4. August 2020 folgende Wahlvorschläge für die Wahl des/der Bürgermeisters/Bürgermeisterin sowie der Vertretung der Stadt Meckenheim in der Stadt Meckenheim zugelassen hat.
Meckenheim, den 4. August 2020
Bert Spilles
Wahlleiter
Die Veröffentlichung erfolgte im Amtsblatt der Stadt Meckenheim am 14./15. August 2020.