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Ordnungsbehördliche Verordnung über das Offenhalten von Verkaufsstellen an Sonn- und Feiertagen in der Stadt Meckenheim (ObVOVerk)

Nach § 6 Abs. 4 i. V. m. § 6 Abs.1 des Gesetzes zur Regelung der Ladenöffnungszeiten (Ladenöffnungsgesetz – LÖG NRW – vom 30.März 2018, GV. NRW S.172) wird für die Stadt Meckenheim als örtliche Ordnungsbehörde gemäß dem Beschluss des Haupt- und Finanzausschusses der Stadt Meckenheim gem. § 60 Abs. 1 S. 1 Gemeindeordnung (GO) NRW vom 26. August 2020 für das Gebiet der Stadt Meckenheim folgende ordnungsbehördliche Verordnung erlassen:                                                       

§ 1
(1) Zum Erhalt und zur Stärkung der örtlichen Einzelhandelsstrukturen sowie zur Belebung der Innenstädte und Ortskerne wird die Öffnung von Verkaufsstellen in der Zeit von 13 Uhr bis 18 Uhr an folgenden Sonntagen zugelassen:

  • 6. September 2020
  • 4. Oktober 2020
  • 8. November 2020
  • 6. Dezember 2020

§ 2
Der Bereich, in dem während der vorgenannten Termine eine Ladenöffnung zulässig ist, umfasst folgende Straßen und Plätze:
Adolf-Kolping-Straße, Am Wiesenpfad, Am alten Stauwehr, Auf dem Steinbüchel, Bahnhofstraße, Bergerwiesenstraße, Bonner Straße, Dorfplatz, Frongasse, Glockengasse, Godesberger Straße, Grabenstraße, Hartsteinplatz, Hauptstraße, Heinz-Gottschalk-Straße, Heroldpassage, Hermann-Ehlers-Weg, Karl-Arnold-Straße, Kirchplatz, Klosterstraße, Kölnstraße, Le-Mee-Platz, Mantelhofstraße, Markeeweg, Marktplatz, Merler Straße, Mühlenstraße, Mühlgrabenstraße, Neuer Markt, Neustraße, Niedertorplatz, Professor-Scheeben-Straße, Sängerhof, Schwitzerstraße, Synagogenplatz, Thomas-Dehler-Straße, Tombergstraße, Wissfeldstraße, Wormersdorfer Straße, Zypressenweg.

§ 3
(1) Ordnungswidrig handelt, wer vorsätzlich oder fahrlässig entgegen dieser Verordnung Verkaufsstellen außerhalb der dort zugelassenen Geschäftszeiten (§ 1) und/oder außerhalb des zugelassenen räumlichen Bereiches (§ 2) öffnet.
(2) Die Ordnungswidrigkeit kann nach § 12 des Ladenöffnungsgesetzes NRW mit einer Geldbuße bis zu 5.000 € geahndet werden.

§ 4
Diese Verordnung tritt am Tag nach der öffentlichen Bekanntmachung in Kraft.
Gleichzeitig tritt die Ordnungsbehördliche Verordnung über das Offenhalten von Verkaufsstellen an Sonn-und Feiertagen in der Stadt Meckenheim in der Fassung vom 22. April 2020 außer Kraft.

Bekanntmachungsanordnung:
Die vorstehende Ordnungsbehördliche Verordnung wird hiermit öffentlich bekannt gemacht.
Es wird darauf hingewiesen, dass eine Verletzung von Verfahrens- und Formvorschriften der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) beim Zustandekommen dieser Ordnungsbehördlichen Verordnung nach Ablauf eines Jahres seit dieser Bekanntmachung nicht mehr geltend gemacht werden kann, es sei denn,
a) eine vorgeschriebene Genehmigung fehlt oder ein vorgeschriebenes Anzeigeverfahren wurde nicht durchgeführt,
b) diese Ordnungsbehördliche Verordnung ist nicht ordnungsgemäß öffentlich bekannt gemacht worden,
c) der Bürgermeister hat den Ratsbeschluss vorher beanstandet oder
d) der Form- oder Verfahrensmangel ist gegenüber der Stadt vorher gerügt und dabei die verletzte Rechtsvorschrift und die Tatsache bezeichnet worden, die den Mangel ergibt.

Meckenheim, den 28. August 2020
Bert Spilles
Bürgermeister

Die Veröffentlichung erfolgte im Amtsblatt der Stadt Meckenheim am 4./5. September 2020.