Infoleiste
Coronavirus: Stadt Meckenheim informiert - Aktueller Stand
Wichtiges auf einen Blick
Impfen/Testen; Elterninfos; Verordnungen/Erlasse
In Meckenheim sind aktuell 87 Personen (aktueller Stand - Dashboard direkt) mit dem Coronavirus infiziert. Diese Zahl ergibt sich aus der Anzahl insgesamt erfasster bestätigter Fälle abzüglich der genesenen und verstorbenen Personen. Leider haben wir 25 Todesfälle in Meckenheim zu beklagen.
Die Regelungen der Coronaschutzverordnung sind mittlerweile sehr heruntergefahren, trotzdem gibt es folgende Infos zu beachten:
Rathaus
Um längere Wartezeiten zu vermeiden, vereinbaren Sie bitte vor dem Besuch der Stadtverwaltung einen Termin! Dies ist entweder telefonisch oder per E-Mail möglich. Wer im Rathaus welches Anliegen bearbeitet, steht im Bürgerinfosystem. Bürgerinnen und Bürger mit einem fixen Termin werden grundsätzlich bevorzugt behandelt.
Bürgerbüro nur noch mit Termin (digitales Terminvergabeverfahren), außer mittwochs von 7.30 Uhr bis 11 Uhr erreichbar.
Bürgerinnen und Bürger sollten längere Wartezeiten einplanen. Für die telefonische Vereinbarung von Terminen sowie für sonstige telefonische Rückfragen stehen die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Bürgerbüros montags, dienstags sowie donnerstags und freitags von 9 Uhr bis 10.30 Uhr sowie zusätzlich dienstags und donnerstags von 14 Uhr bis 15 Uhr unter den Rufnummern (02225) 917-206, -207 und -208 zur Verfügung.
Per E-Mail ist das Bürgerbüro unter buergerbuero@meckenheim.de - auch zwecks Terminvereinbarung - erreichbar. Es wird darum gebeten, in der E-Mail die entsprechende Telefonnummer anzugeben.
Beim Besuch der Stadtverwaltung ist (bis 24. Mai) eine medizinische Maske, das heißt eine sogenannte OP-Maske, eine Maske des Standards FFP2 oder eine vergleichbare Maske (KN95/N95) zu tragen. Daneben gilt es, die Hygiene- und Abstandsregelungen (mindestens 1,5 Meter zur nächsten Person) einzuhalten.
Ab 25. Mai 2022 endet die Maskenpflicht.
Öffnungszeiten der Infothek im Foyer des Rathauses
Montag 7.30 Uhr bis 18 Uhr
Dienstag bis Donnerstag 7.30 Uhr bis 16 Uhr
Freitag 7.30 Uhr bis 13 Uhr
Allgemeine Informationen erhalten die Bürgerinnen und Bürger über die Service-Nummer (02225) 917-0 oder per E-Mail unter stadt.meckenheim@meckenheim.de. Eine reine Übermittlung von Unterlagen kann weiterhin auf dem Postweg, über den Hausbriefkasten sowie per E-Mail und Fax erfolgen.
Trauungen
Grundsätzlich finden Trauungen im Rathaus, im Herrenhaus Burg Altendorf sowie im Gartensaal der Wasserburg Lüftelberg statt. Entsprechend der ausgesuchten Örtlichkeit ist die gewünschte Teilnehmerzahl im Vorfeld der Trauung mit dem Standesamt abzustimmen.
Offene Kinder- und Jugendarbeit
Die städtischen Jugendeinrichtungen
sind für alle die Kids geöffnet! Keine Beschränkungen mehr!
Zu den Angeboten...
Hallenfreizeitbad und Sauna
Hallenfreizeitbad und Sauna sind geöffnet - Bitte denken Sie an die Terminvergabe!
Ansonsten stehen keine Corona-bedingten Einschränkungen.
Sporthallen
Keine Beschränkung bei Sport in den Hallen.
Sportplätze
Keine Beschränkung bei Sport im Freien.
Gremienarbeit
Unter Einhaltung aller Hygiene- und Abstandsmaßnahmen finden die Sitzungen des Rates (in der Jungholzhalle) und die Sitzungen der Ausschüsse des Rates (im Ratssaal bzw. in der Jungholzhalle) statt.
Aktuelles und weitere Informationen zum Anmeldeverfahren, Maskentragepflicht, Testungen bzw. Immunisierungsnachweis,...
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Impfen und Testen
Impfungen
Impfstation im Gesundheitszentrum Merl,
Akazienstraße 2, Meckenheim
Öffnungszeiten:
Montag: 14 Uhr bis 17 Uhr
Mittwoch: 9 Uhr bis 12 Uhr
Samstag: 9 Uhr bis 12 Uhr
Terminvergabe: https://rsk.impfsystem.de/visitor/
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Alle Infos - auch zu mobilen Impfterminen - finden Sie auf den Serviceseiten des Rhein-Sieg-Kreises
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Impfregister Nordrhein
Viele Praxen im Bereich Nordrhein bieten Impfungen an – darunter sowohl Hausarztpraxen, als auch Facharztpraxen.
Übersicht
Digitaler Impfnachweis
Welche Apotheken in Meckenheim den digitalen Impfnachweis erstellen, finden Sie auf der Serviceseite "Digitaler Impfnachweis"
Alle Informationen zum digitalen Impfnachweis finden Sie auf der Informationsseite des Bundesgesundheitsministeriums
Testen in Meckenheim:
Eine Auflistung aller Teststationen (laufende Ergänzung) finden Sie auf der Übersichtsseite "Testen in Meckenheim"
Kitas und Schulen
Corona-Schutzverordnung und weitere Regelungen
Weiterhin gelten für Meckenheim die Regelungen der Coronaschutzverordnung
Corona-Schutzverordnung NRW
- Corona-Schutzverordnung (CoronaSchVO) - gültig ab 5. Mai
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Anlage 1 zur neuen Verordnung: Hygieneempfehlungen für Privatpersonen
-
Anlage 2 zur neuen Verordnung: Hygieneempfehlungen für Unternehmen und Veranstaltungen
Die Corona-Schutzverordnung gilt in dieser Fassung einstweilen bis zum 27. Mai 2022.
Coronaschutz - die wichtigsten Informationen zu den aktuellen Regelungen in Nordrhein-Westfalen
Aktuelle Regelung
Bestehen bleiben damit weiterhin die Maskenpflichten in medizinischen und pflegerischen Einrichtungen (Arztpraxen, Krankenhäuser, Pflegeheime etc.), um ältere und gesundheitlich vorerkrankte Menschen besonders zu schützen.
Auch in staatlichen Einrichtungen zur gemeinsamen Unterbringung vieler Menschen (z. B. Asyl- und Flüchtlingsunterkünfte, Gemeinschaftsunterkünfte für Wohnungslose) bleibt die Maskenpflicht in Innenräumen bestehen, ebenso wie im öffentlichen Personenverkehr.
Krankenhäuser und Pflegeeinrichtungen dürfen zudem von Besucherinnen und Besuchern nach wie vor nur mit einem aktuellen negativen Testnachweis betreten werden. Auch die bisher geltenden Testpflichten für Beschäftigte sowie bei Neuaufnahmen werden fortgeführt.
Die Testregelungen für die Krankenhäuser werden mit der jetzt geänderten Fassung der Coronaschutzverordnung vereinheitlicht. Psychiatrische Krankenhäuser unterliegen damit den einheitlichen Regelungen für Krankenhäuser, ebenso wie Entziehungsanstalten des Maßregelvollzugs.
In Asyl- und Flüchtlingsunterkünften, Justizvollzugsanstalten, Abschiebungshafteinrichtungen und anderen Einrichtungen, in denen freiheitsentziehende Unterbringungen erfolgen, kann – wie bisher – für vollständig immunisierte Personen auf einen Test verzichtet werden.
Weitere Informationen gibt es auf der Website des Landes unter www.land.nrw/corona. Das Land NRW hat unter der Rufnummer (0211) 855-5 auch eine Hotline eingerichtet, an die sich Bürgerinnen und Bürger mit Fragen zur Coronaschutzverordnung wenden können.
Text: Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales NRW
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Infografiken zum richtigen Verhalten von infizierten Personen und Kontaktpersonen
Alle Kontaktpersonen einer infizierten Person müssen sich nicht mehr in Quarantäne begeben, unabhängig davon, ob sie im häuslichen Umfeld zusammenleben oder nicht.
Es wird ihnen aber empfohlen, für fünf Tage enge Kontakte zu anderen Personen, insbesondere in Innenräumen und größeren Gruppen, zu vermeiden und, sofern möglich, im Homeoffice zu arbeiten. Darüber hinaus wird eine Kontaktreduzierung, ein Selbstmonitoring (besonderes Achten auf Symptome sowie Messen der Körpertemperatur, tägliche Nutzung von Selbsttests und Bürgertestung) und das Tragen mindestens einer medizinischen Maske bei Kontakt zu anderen Personen bis zum fünften Tag empfohlen.
Treten innerhalb der ersten zehn Tage nach dem Kontakt zur positiv getesteten Person Symptome auf, sind die Kontaktpersonen verpflichtet, umgehend eine Testung durchzuführen.
Alle Infos zur Isolierung und den Quarantäneregeln: https://www.rhein-sieg-kreis.de/corona#isolierungs-und-quarantaeneregeln-fuer-infizierte-und-kontaktpersonen
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Aktuelle Informationen für Reisende
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Corona-Test- und Quarantäneverordnung
Die Verordnung umfasst alle Regelungen in Bezug auf die unterschiedlichen verfügbaren Testverfahren, die unter den Bezeichnungen „Selbsttest", „Schnelltest" und „PCR-Test" bekannt sind. Außerdem legt sie fest, in welchen Fällen und wie eine Quarantäne ablaufen muss.
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Corona-Teststrukturverordnung
Das Angebot von sogenannten Bürgertests auf das Coronavirus ist wesentlicher Teil der Pandemiebekämpfung in Nordrhein-Westfalen. Die Verordnung setzt den Rahmen für den schnellstmöglichen Aufbau einer landesweiten, ortsnahen Angebotsstruktur für die regelmäßige Testung der Bevölkerung.
- Corona-Teststrukturverordnung (CoronaTestrukturVO) - gültig ab 19. Februar 2022
- Anlage 1 zur Corona-TeststrukturVO: Mindeststandards für Teststellen
- Anlage 2 zur Corona-TeststrukturVO: Nachweis des Testergebnisses
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Informationen zu Corona in 22 Sprachen
können als pdf-Datei heruntergeladen werden: https://www.integrationsbeauftragte.de/ib-de/staatsministerin/corona