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Coronavirus: Stadt Meckenheim informiert - Aktueller Stand
Wichtiges auf einen Blick
In Meckenheim sind aktuell 43 Personen (aktueller Stand) mit dem Coronavirus infiziert. Diese Zahl ergibt sich aus der Anzahl insgesamt erfasster bestätigter Fälle abzüglich der genesenen und verstorbenen Personen. Leider haben wir zwölf Todesfälle in Meckenheim zu beklagen.
Auch die Stadt Meckenheim hat erneut den „Stab außergewöhnlicher Ereignisse" (SAE) einberufen, der wieder regelmässig tagt.
Um der weiteren Verbreitung des Coronavirus entgegenzuwirken, setzt die Stadt Meckenheim eigene vorbeugende Maßnahmen und Verordnungen der Landesregierung um:
Rathaus
Das Meckenheimer Rathaus ist bis auf Weiteres nur noch für Personen geöffnet, die vorab einen Termin vereinbart haben. Wer im Rathaus welches Anliegen bearbeitet, finden Sie im Bürgerinfosystem.
Allgemeine Informationen erhalten Sie wie gewohnt über die Servicenummer (02225) 917 0 oder per E-Mail unter stadt.meckenheim@meckenheim.de .
Eine reine Übermittlung von Unterlagen kann auf dem Postweg, über den Hausbriefkasten sowie per E-Mail oder Fax erledigt werden.
Beim unabweisbaren Besuch des Rathauses ist unbedingt eine Medizinische Maske (OP-Maske, FFP2 oder KN95/N95-Maske) zu tragen. Daneben gilt es die Hygiene- und Abstandsregelungen (mindestens 1,5 Meter) einzuhalten.
Bitte nehmen Sie Ihren vereinbarten Termin pünktlich wahr, da Sie ansonsten einen neuen Termin vereinbaren müssen.
Bürgerbüro
Das Team des Bürgerbüros steht Ihnen für die telefonische Vereinbarung von Terminen sowie für sonstige telefonische Rückfragen montags bis freitags von 9 Uhr bis 10.30 Uhr und montags, dienstags und donnerstags von 14 Uhr bis 15 Uhr unter den Rufnummern (02225) 917 206, (02225) 917 207 und (02225) 917 208 zur Verfügung. Per E-Mail ist das Bürgerbüro unter buergerbuero@meckenheim.de erreichbar.
Impfungen
Der Rhein-Sieg-Kreises nutzt Etagen der Asklepios-Kinderklinik in Sankt Augustin als Impfzentrum. Zudem sind die Hausärzte in den Kommunen dezentral aktiv.
Alle Informationen rund ums Impfen finden Sie auf den Serviceseiten des Rhein-Sieg-Kreises.
- Sie haben Schwierigkeiten den Transport nach Sankt Augustin zu organisieren? Die Stadt hilft bei der Vermittlung
Schnelltests in Meckenheim:
Eine Auflistung aller Teststationen (laufende Ergänzung) finden Sie auf der Übersichtsseite Schnelltests
Trauungen
Grundsätzlich finden Trauungen im Rathaus, im Herrenhaus Burg Altendorf sowie im Gartensaal der Wasserburg Lüftelberg statt. Entsprechend der ausgesuchten Örtlichkeit ist die gewünschte Teilnehmerzahl im Vorfeld der Trauung mit dem Standesamt abzustimmen. Eine Teilnehmerliste zur Rückverfolgbarkeit muss zu Verfügung gestellt werden.
Offene Kinder- und Jugendarbeit
Die städtischen Jugendeinrichtungen
müssen aufgrund des Lockdowns leider bis auf Weiteres schließen.
Erweiterte Maskenpflicht
Ab dem 9. Dezember gilt über die Coronaschutzverordnung des Landes hinaus eine Maskenpflicht im fußläufigen Bereich der in den Anlage aufgeführten und zur Konkretisierung eingezeichneten Einkaufsstraßen, Plätze und Bereiche der Altstadt (Hauptstraße) und des Neuen Marktes zu den Haupteinkaufszeiten, montags bis samstags von 8 Uhr bis 20 Uhr. Dazu hat die Stadt Meckenheim eine Allgemeinverfügung erlassen.
Zur Allgemeinverfügung und den Anlagen
Spielplätze
Auf Spielplätzen besteht- unabhängig von der Einhaltung eines Mindestabstands- die Verpflichtung zum Tragen einer Alltagsmaske für alle, außer für Kinder bis zum Schuleintritt.
Der Mindestabstand darf durch Kinder auf den Spielplätzen im Freien unterschritten werden.
Ansonsten sind die Abstands- und Hygieneregelungen einzuhalten.
Bolzplätze
Die Stadt Meckenheim kann aufgrund der aktuellen Bestimmungen die Bolzplätze leider nur mit Einschränkungen öffnen: Erlaubt ist Individualsport, der maximal von fünf Personen aus zwei Hausständen ausgeübt wird. Darüber hinaus können auch Gruppen von höchstens 20 Kindern im Alter bis einschließlich 14 Jahre gemeinsam Sport treiben zuzüglich zwei Aufsichtspersonen.
Sportplätze
Auch die Sportplätze können nur mit Einschränkungen geöffnet werden: Erlaubt ist Individualsport, der maximal von fünf Personen aus zwei Hausständen ausgeübt wird (zum Beispiel Joggen, Walken, Leichtathletik). Darüber hinaus können auch Gruppen von höchstens 20 Kindern im Alter bis einschließlich 14 Jahre gemeinsam Sport treiben zuzüglich zwei Aufsichtspersonen.
Bouleplätze
Auch die Öffnung der Bouleplätze ist nur unter Einschränkungen erfolgt: Erlaubt ist Individualsport unter freiem Himmel, der maximal von fünf Personen aus zwei Hausständen ausgeübt wird.
Hallenfreizeitbad und Sauna
Das städtische Hallenfreizeitbad und die Sauna mussten ihre Türen wieder schließen.
Sporthallen
Die städtischen Sport- und Turnhallen mussten erneut geschlossen werden. Geöffnet sind sie nur für den Schulbetrieb.
Gremienarbeit
Unter Einhaltung aller Hygiene- und Abstandsmaßnahmen finden die Sitzungen des Rates (in der Jungholzhalle) und die Sitzungen der Ausschüsse des Rates (im Ratssaal bzw. in der Jungholzhalle) statt. Beim Betreten und Verlassen des Rathauses bzw. der Jungholzhalle, sowie am Platz muss eine medizinische Maske (OP-Maske, FFP2 oder KN95/N95-Maske) angelegt werden.
Weitere Informationen
Trauerhallen
Die Trauerhallen im Stadtgebiet sind geöffnet. Für Beerdigungen gilt das Abstandsgebot und eine Verpflichtung zum Tragen einer Alltagsmaske, sowie geeignete Vorkehrungen zur Hygiene und die Rückverfolgung.
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Weiterhin gelten die Regelungen der Coronaschutzverordnung
Aktuelle Corona-Schutzverordnung
Zur Fortsetzung der Bekämpfung der SARS-CoV-2-Pandemie und insbesondere zur Gewährleistung ausreichender medizinischer Versorgungskapazitäten werden mit dieser Verordnung Maßnahmen angeordnet, die die Infektionsgefahren wirksam und zielgerichtet begrenzen und Infektionswege nachvollziehbar machen.
- Corona-Schutzverordnung (CoronaSchVO) - gültig ab 7. April 2021
- Bußgeldkatalog zur Corona-Schutzverordnung (Stand: 12. März 2021)
- Handreichung zum Infektions- und Arbeitsschutz bei körpernahen Dienstleistungen
- Sonderseite mit den wichtigsten Erläuterungen zur Corona-Schutzverordnung
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Maßnahmen nach der Corona-Notbremse
In welchen Kreisen und kreisfreien Städten Nordrhein-Westfalens derzeit unmittelbar die Corona-Notbremse gilt, ist in dieser Allgemeinverfügung festgelegt. Die betroffenen Kommunen haben, wenn sie die entsprechenden Voraussetzungen erfüllen, die Möglichkeit, damit verbundene Einschränkungen durch Einbeziehung von Bürgertestungen abzumildern.
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Alle Information für Eltern zur Kinderbetreuung in Kitas und Schulen
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Corona-Einreiseverordnung
Die Corona-Einreiseverordnung beinhaltet alle Regelungen in Bezug auf Ein- und Rückreisende aus Risikogebieten nach Nordrhein-Westfalen und gibt unter anderem Auskunft über Testungen nach der Einreise aus einem Virusvarianten-Gebiet.
- Corona-Verordnung für Einreisende aus ausländischen Risikogebieten - gültig ab 27. März 2021
- Sonderseite mit den wichtigsten Erläuterungen zur Corona-Einreiseverordnung
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Corona-Test- und Quarantäneverordnung
Die Verordnung umfasst alle Regelungen in Bezug auf die unterschiedlichen verfügbaren Testverfahren, die unter den Bezeichnungen „Selbsttest", „Schnelltest" und „PCR-Test" bekannt sind. Außerdem legt sie fest, in welchen Fällen und wie eine Quarantäne ablaufen muss.
- Corona-Test- und Quarantäneverordnung (CoronaTestQuarantäneVO) - gültig ab 11. April 2021
- Anlage 1 der Test- und Quarantäneverordnung: „Anforderungen an Teststellen"
- Anlage 2 der Test- und Quarantäneverordnung: „Testbescheinigung allgemein" (Muster)
- Anlage 3 der Test- und Quarantäneverordnung: „Testbescheinigung Beschäftigte" (Muster)