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Rathausbesuch nur mit persönlichem Termin
Bürger müssen zuvor die städtischen Mitarbeitenden telefonisch kontaktieren
Nach der mehrwöchigen Schließung der Stadtverwaltung können die Meckenheimer bereits seit dem 4. Mai ihre Anliegen wieder persönlich im Rathaus erledigen. Dies ist jedoch nur mit einer Terminvergabe verbunden möglich, um die notwendigen hygienischen Schutzmaßnahmen gewährleisten zu können.
Da gerade jetzt in der Anfangszeit sehr viele Terminanfragen an die städtischen Mitarbeitenden herangetragen werden, müssen sich die Bürger auf längere Wartezeiten einstellen. Termine für das Bürgerbüro beispielsweise sind bereits bis in die zweite Juniwoche ausgebucht. Eine Terminvergabe von heute auf morgen oder gar am selben Tag ist naturgemäß nicht möglich. Die Stadt Meckenheim bittet um Verständnis und Berücksichtigung bei der Terminplanung.
Das Team des Bürgerbüros steht den Bürgern für die Vereinbarung von Terminen sowie für sonstige Rückfragen per E-Mail unter buergerbuero@meckenheim.de sowie telefonisch unter den Rufnummern (02225) 917-206, -207 und -208 ausschließlich in den folgenden Zeiträumen zur Verfügung: Montag bis Freitag von 9 Uhr bis 10.30 Uhr sowie Montag, Dienstag und Donnerstag von 14 Uhr bis 15 Uhr. Anrufe außerhalb dieser Zeiten können nicht entgegengenommen werden, da sich die Mitarbeitenden dann in der Kundenbetreuung befinden. „Bitte nehmen Sie Ihren vereinbarten Termin pünktlich wahr, weil Sie ansonsten unter Umständen einen neuen Termin vereinbaren müssen“, lautet der Appell des Bürgerbüros.
Terminvereinbarungen mit allen anderen Fachbereichen der Stadtverwaltung sind mit den zuständigen Stellen zu treffen. Wer im Rathaus welches Anliegen bearbeitet, steht im Bürgerinfosystem. Allgemeine Informationen erhalten die Bürger weiterhin wie gewohnt per E-Mail unter stadt.meckenheim@meckenheim.de sowie über die zentrale Telefonnummer (02225) 917-0.
Gerade in publikumsintensiven Bereichen wie dem Bürgerbüro und dem Standesamt ist es besonders wichtig, die Schutzbestimmungen einzuhalten, um auch weiterhin die Ausbreitung des Coronavirus bestmöglich einzudämmen. Daher erfolgt der Einlass in das Rathaus kontrolliert. Um sich selbst zu schützen, aber auch zum Schutz der Mitarbeitenden ist es erforderlich, einen eigenen Mundschutz mitzubringen und diesen beim Betreten des Rathauses zu tragen. Auch im Gebäude sind die gebotenen Abstandsregeln einzuhalten.