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Stadtwerke Meckenheim geben die Umsatzsteuersenkung direkt an die Kunden weiter
Automatische Berücksichtigung bei der Jahresendrechnung
Zur Stimulierung der Nachfrage und der Belebung der Konjunktur hat die Bundesregierung im Rahmen des Konjunkturpaketes zur Corona-Krise die Umsatzsteuer temporär vom 1. Juli bis zum 31. Dezember abgesenkt. Der volle Umsatzsteuersatz ist dabei von bisher 19 % auf 16 %, der verminderte Umsatzsteuersatz von 7 % auf 5 % gesenkt worden.
Die Stadtwerke der Stadt Meckenheim teilen dazu mit, dass sie diese temporäre Umsatzsteuerreduzierung vollständig an ihre Kunden weitergeben. Der verminderte Umsatzsteuersatz wird in den Jahresendrechnungen automatisch berücksichtigt. Die Kunden müssen hierzu von sich aus nicht aktiv werden. Wer möchte, kann den Zwischenstand des Wasserzählers zum 30. Juni per E-Mail an die Stadtwerke Meckenheim, christine.schiffer@meckenheim.de senden.