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Turnusmäßiger Austausch der Wasserzähler mit dem Eichjahr 2018

Wechsel durch Dienstleisterin

Wasserzähler 2021 Kl

Nach dem Eichgesetz des Landes NRW sind die Stadtwerke der Stadt Meckenheim verpflichtet, alle Wasserzähler in einem regelmäßigen Turnus zu wechseln. Die zur Messung des Wasserverbrauchs in den Abnahmestellen eingebauten Wasserzähler unterliegen hinsichtlich ihrer Messgenauigkeit den eichrechtlichen Vorschriften und sind somit nach Ablauf von sechs Jahren zwingend durch einen neuen geeichten Wasserzähler zu ersetzen.

Die Stadtwerke Meckenheim setzen für den turnusmäßigen Austausch der Wasserzähler auch in diesem Jahr eine Dienstleisterin ein.

Voraussichtlich ab Montag, 15. April, werden Zählerwechsel im Auftrag der Stadtwerke Meckenheim durch die Firma Crijonic GmbH, Freiheitsstraße 15-17, 4853 Remscheid durchgeführt.

Vom Austausch sind Wasserzähler mit dem Eichjahr 2018 und früher betroffen. Eigenheimbesitzerinnen und -besitzer erkennen leicht an Ihrer Zählernummer, ob in ihrem Haus ein entsprechender Zähler verbaut ist. Die ersten vier Ziffern der Zählernummer auf dem Kunststoffring des Zählers stellen das Eichjahr dar: für das Eichjahr 2018 z.B. Zähler ME 2018 0042.

Wasserzähler 2021
Beispielbild eines Wasserzählers mit dem Eichjahr 2021

Die Firma Crijonic kündigt den betroffenen Eigentümerinnen und Eigentümern einen konkreten Wechseltermin mindestens vierzehn Tage vorher schriftlich an und hält zusätzlich eine gebührenfreie Service-Rufnummer zur Termin-Abstimmung vor. Rückfragen und Änderungswünsche zu den Wechselterminen können ausschließlich über die Service-Rufnummer der Firma Crijonic angenommen werden.

Die angekündigten Technikerinnen bzw. Techniker der Firma Crijonic weisen sich durch einen Ausweis der Stadtwerke Meckenheim und ihrem Personalausweis aus. Es wird darauf hingewiesen, dass die Mitarbeitenden nicht berechtigt sind, Zahlungen entgegenzunehmen oder andere Tätigkeiten als den Wechsel des Zählers auszuführen.

Entsprechend der Wasserversorgungssatzung der Stadt Meckenheim ist die Grundstückseigentümerin oder der Grundstückseigentümer bzw. die Mieterin oder Mieter des Hauses verpflichtet, den beauftragten Fachpersonen Zutritt zu den Räumlichkeiten zu gewähren. Die Stadtwerke Meckenheim bitten darum, dass die Messeinrichtungen satzungsgemäß leicht zugänglich sind.

Allgemeine Auskünfte zum Austausch der Wasserzähler erteilen bei den Stadtwerken der Stadt Meckenheim Andrea Knorr-Hesse, andrea.knorr-hesse@meckenheim.de, Tel. (02225) 917 175, Christine Schiffer, christine.schiffer@meckenheim.de, Tel. (02225) 917 508 bzw. Christian Wilhelm, christian.wilhelm@meckenheim.de, Tel. (02225) 917 198.